Neue Regelung zur Aufbewahrungsfrist
Was Sie ab 2025 wissen müssen
Gute Nachrichten für Unternehmen: Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz wird die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen ab dem 01.01.2025 von bisher 10 Jahren auf nur noch 8 Jahre verkürzt.
Hintergrund ist das lang erwartete Bürokratieentlastungsgesetz, das Ende Oktober 2024 von den letzten Gremien verabschiedet und veröffentlicht wurde. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Anpassungen, darunter Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung, die sich auf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen auswirken.
Was bedeutet das für Sie?
Ab Januar 2025 können Sie rechtlich einwandfrei Unterlagen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 vernichten. Das spart nicht nur Platz, sondern reduziert auch Ihre Archivierungskosten und vereinfacht Ihre Dokumentenverwaltung.
Ohlig Aktenvernichtung – Der Partner an Ihrer Seite
Als Experten für sichere Aktenvernichtung unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre alten Unterlagen datenschutzkonform und umweltfreundlich zu entsorgen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um gemeinsam Ihre Aktenvernichtung zu planen.
Sparen Sie Zeit, Platz und Nerven – wir kümmern uns um den Rest.